Mitglied kann jedes Unternehmen werden, das in der Bundesrepublik Deutschland fachbetriebspflichtige Tätigkeiten an Chemieanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführt, die in den wasserrechtlichen Vorschriften genannten Voraussetzungen erfüllt und sich schriftlich verpflichtet, die Satzung der ÜChem sowie die Vorschriften des Überwachungsverfahrens einzuhalten.
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