Der Verein und seine Leistungen

Die Überwachungsgemeinschaft Chemie e.V. (ÜChem) ist gemäß § 57 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) als Güte- und Überwachungsgemeinschaft anerkannt und damit berechtigt, die Zertifizierung und Überwachung von WHG-Fachbetrieben durchzuführen.

Die ÜChem ist als privatrechtlicher, gemeinnütziger Verein organisiert. Vereinszweck ist die Förderung des Umweltschutzes; namentlich die  Öffentlichkeit vor einer Gefährdung durch mangelhafte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu schützen.

Die Organe des Vereins sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Gesamtvorstand
  • Technische Leitung
  • Überwachungsausschuss
  • Geschäftsführung

Mitglied bei der ÜChem kann jedes Unternehmen werden, das in der Bundesrepublik Deutschland fachbetriebspflichtige Tätigkeiten an Chemieanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführt, die in den wasserrechtlichen Vorschriften genannten Voraussetzungen erfüllt und sich schriftlich verpflichtet, die Satzung der ÜChem sowie die Vorschriften des Überwachungsverfahrens einzuhalten.  

Satzung 

 

Gemäß Vereinszweck unterstützt die ÜChem bei der Erfüllung der Anforderungen, die nach Wasserrecht an Fachbetriebe gestellt werden. Hierzu werden die nachfolgenden, an den Bedürfnissen der Chemiebranche orientierten Leistungen erbracht:

  • fachspezifische Schulungen für betrieblich verantwortliche Personen zur Vermittlung ausreichender Kenntnisse in den in § 62 Absatz 2 AwSV genannten Gebieten mit dem Nachweis der Kenntnisse in einer Prüfung (Grundlehrgang als Schulung gemäß § 61 Absatz 2 AwSV)
  • Bereitstellung von Schulungsunterlagen zur Schulung des eingesetzten Personales durch die betrieblich verantwortliche Person. (Erfüllung der Pflichten gemäß § 63 Absatz 1 AwSV )
  • Erfahrungsaustauschveranstaltungen für betriebliche verantwortliche Personen (Erfüllung der Pflichten gemäß § 63 Absatz 1)
  • Bereitstellung von Informationen sowie der Unterlagen zu Schulungsveranstaltungen im ÜChem Portal
  • Organisation der erstmaligen und wiederkehrenden Überwachungsprüfungen
  • Bereitstellung der Dokumentation zu den Fachbetriebsprüfungen mit persönlichen Zugriffsrechten im ÜChem Portal
  • Verleihung des Zertifikates zum Nachweis der Qualifikation als Fachbetrieb nach Wasserrecht
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