Geschichte der ÜChem

                   

Die Geschichte der ÜChem wurde anlässlich einer Veranstaltung zum 20 jährigen Bestehen am 04. September 2007 zusammengefasst und in der Veranstaltung vorgetragen. Im Folgenden wird der Beitrag wiedergegeben.

 

„20 Jahre ÜChem“ sind es wert, darauf zurückzublicken, warum es zur Gründung der ÜChem kam und welche Entwicklung diese im Lauf dieser 20 Jahre genommen hat.

Blickt man in der Geschichte des Gewässerschutzes noch etwas weiter zurück, so ergibt sich folgendes Bild: Im Mittelalter bestand die Hauptaufgabe darin, die Brunnenanlagen zur Versorgung mit Trinkwasser vor Verschmutzung zu schützen. Es gab eigene Berufsgruppen, wie Brunnenmeister, Brunnenputzer und Grubenräumer, die in Summe für die ordnungsgemäße Errichtung und den Betrieb einer Brunnenanlage zuständig waren. Mutwillige Brunnenverschmutzer wurden mit harten Strafen belegt. Doch man war letztlich Machtlos bei den Problemen, die mit zunehmender Besiedelung der Städte auftraten, weil vielfach Abfälle und Fäkalien einfach auf die Straße geleert wurden. Die unhygienischen Zustände führten zu Epidemien mit katastrophalen Auswirkungen. Im Jahre 1348 dezimierte die Pest die Bevölkerung Europas um ein Drittel und vernichtete die Bevölkerung mancher Städte und Landstriche vollständig. Eine eigentlich kleine Ursache, aber katastrophale Auswirkung.

Mit der Industrialisierung vervielfältigten sich die Möglichkeiten dramatisch, bei sorglosem Umgang mit Stoffen eine Verunreinigung von Gewässern zu verursachen. Eine Lösung des Problems ist nur dann noch möglich, wenn potentielle Verunreinigungsmöglichkeiten vorab identifiziert und geeignete Abhilfemaßnahmen festgelegt werden, sprich, konsequent ein präventiver Ansatz verfolgt wird.
Der Gesetzgeber hat deshalb heute im Wasserhaushaltsgesetz den sogenannten Besorgnisgrundsatz verankert. Danach ist jedermann verpflichtet die nach Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften zu verhüten.

Mit der 5. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes, die am 01. Januar 1987 in Kraft trat, erfolgte eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereiches. Während bis dato lediglich Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen dem Wasserhaushaltsgesetz unterlagen, wurde nun generell der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geregelt und sämtliche Anlagen für Herstellen, Behandeln und Verwenden einbezogen, sprich, der Anwendungsbereich wurde auch auf die Produktionsanlagen ausgedehnt.

Weiterhin wurde geregelt, dass solche Anlagen nur von sogenannten Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden dürfen.

Fachbetrieb ist hierbei nur, wer

  1. über Geräte und Ausrüstungsteile sowie über sachkundiges Personal verfügt, durch die die Einhaltung der Anforderungen nach WHG gewährleistet wird und                                                       
  2. berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt.

Der Verband der Chemischen Industrie war sich sehr bald darin einig, eine eigene Überwachungsgemeinschaft für Fachbetriebe zu gründen, und damit die Umsetzung der Fachbetriebspflicht in der Chenmischen Industrie selbst die Hand zu nehmen.

Bild 1


Der Ausschuss Technik und Umwelt hatte in seiner Sitzung vom 1.12.1986 der Gründung einer Überwachungs- oder Gütegemeinschaft im Grundsatz zugestimmt. Mit der Erarbeitung der notwendigen Unterlagen hierzu wurde die Arbeitsgruppe Fachbetriebe des Arbeitskreises Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unter Leitung von Herrn Dr. Stahl, BASF AG, beauftragt. Die Geschäftsführung hatte Herr RA Werner Preusker inne. In seiner Funktion wirkte Herr Preusker als Koordinator seitens des VCI bei der Gründung der ÜChem.

Es wurden Entwürfe für Satzung, Überwachungsverfahren und Anforderungen an Fachbetriebe erarbeitet und Anfang Dezember 1986 dem Institut für Bautechnik (IfBT) in Berlin zur Vorprüfung übersandt. Ansprechpartner im IfBt war Herr Dr.-Ing. Kanning.

Nach mehreren Gesprächen mit dem IfBT wurde schließlich am 24. Juli 1987 ein Antrag auf baurechtliche Anerkennung der Überwachungsgemeinschaft Chemieanlagen-Betreiber gestellt.

Hierzu war die Ausarbeitung verschiedener Unterlagen erforderlich wie:

  • Einer Satzung, da die ÜChem als gemeinnütziger Verein eingetragen werden sollte
  • der Beschreibung des Überwachungsverfahren, welches die Pflichten der Mitglieder zur Eigenüberwachung und das Procedere der Fremdüberwachung durch Prüfbeauftragte der ÜChem regelt
  • Beschreibung der Anforderungen an Fachbetriebe, deren Erfüllung Voraussetzungen zur Mitgliedschaft in der ÜChem sind.

Als Prüfbeauftragte der ÜChem zur Durchführung der Fremdüberwachungsprüfungen wurden Sachverständige der Technischen Überwachungsorganisationen sowie Sachverständige der betreibereigenen Überwachungen in der Chemie, die nach Rechtsverordnungen nach § 24 Gewerbeordnung Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen durchführen durften, vorgesehen; eine entsprechende Vereinbarung mit dem VdTÜV wurde ebenfalls den Unterlagen beigefügt.

Als Anforderungen an Fachbetriebe wurden neben entsprechenden Geräten und Ausrüstungsteilen insbesondere Anforderungen an die Personen formuliert, die die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten überwachen und dafür verantwortlich zeichnen, die sogenannten betrieblich Verantwortlichen. Neben der entsprechenden Sachkunde aufgrund von Ausbildung und beruflicher Erfahrung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung erforderlich, in der Kenntnisse über die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie über die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gewässer bei den jeweiligen Tätigkeiten vermittelt werden.
Der VCI beauftragte deshalb die Firma BEST von Herrn Dr. Hennecken mit der Erarbeitung entsprechender Schulungsunterlagen. Der erste Entwurf wurde Anfang September 1987 vorgelegt. Die Federführung der Redaktionsgruppe AG Fachbetriebe hatte Herr Mäder von der Firma Bayer AG.

Ferner wurde dem Institut für Bautechnik mitgeteilt, dass das Institut für gewerbliche Wasserwirtschaft und Luftreinhaltung e.V. (IWL) die Geschäftsführung übertragen werden soll.
Die Gründungsversammlung fand schließlich am 18. September 1987 in Köln statt.

Die Gründungsmitglieder sind in Bild 2 aufgeführt.

Bild 2


Die Gründungsversammlung beschloss die Satzung der ÜChem.

Danach ist der Verein ein privatrechtlicher Überwachungsverein mit der gemeinnützigen Aufgabe, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung durch mangelhafte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu schützen.

Die Organe des Vereins sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • der Überwachungsausschuss
  • die Geschäftsführung

Zur Erfüllung dieses einzigen Zwecks führt die ÜChem nach den geltenden Rechtsvorschriften geforderte Fremdüberwachung der Betreiber von Chemie-Anlagen alle zwei Jahre durch und verleiht den Fachbetrieben das Überwachungszeichen.

Ferner erfolgte in der Gründungsversammlung eine Beschlussfassung über das Überwachungsverfahren und den Mitgliedsbeitragssatz. Weiterhin wurden die Mitglieder Vorstandes und des Überwachungsausschusses gewählt.

 

Bild 3


Die Zusammensetzung des ersten Vorstandes der ÜChem und des ersten Überwachungsausschusses wird in den Bildern 4 und 5 ersichtlich.

 

Bild 4


 

Bild 5


Der Vorstand berief in seiner ersten Sitzung am 18. September 1987 das Institut für gewerbliche Wasserwirtschaft und Luftreinhaltung e.V. (IWL) zur Geschäftsführung, die durch Herrn Dr. Troge wahrgenommen wurde.

Die Erstellung der umfangreichen Unterlagen für die Überwachungsgemeinschaft sowie der Briefwechsel und Diskussionen mit dem IfBt verlangte eine intensive Arbeit sowohl vom Vorstand als auch vom Überwachungsausschuss. In insgesamt 7 Vorstandssitzungen und insgesamt 10 Sitzungen des Überwachungsausschusses in den beiden ersten Jahren hat sich die ÜChem schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befasst:

  • Konzeption der ÜChem-Fortbildungsveranstaltungen
  • Abgrenzung des Kreises der Prüfbeauftragten
  • Überarbeitung des Überwachungsverfahrens sowie der Anforderungen an die Fachbetriebe
  • Erarbeitung der Unterlagen für die Fremdüberwachung sowie für die Eigenüberwachung

Die ÜChem wurde schließlich am 6. April 1988 im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln als eingetragener Verein eingetragen.

Vom Institut für Bautechnik wurde der ÜChem am 10. Mai 1988 zunächst nur eine befristete baurechtliche Anerkennung bis zum 31.12.1988 erteilt, welche darüber hinaus verschiedene Auflagen hinsichtlich Informationspflichten an das IfBT enthielt.

Außerdem war dem IfBT ist ein umfassendes Auskunftsrecht in allen Bereichen einzuräumen und zur Erlangung einer unbefristeten Anerkennung waren bis zum 31. Dezember 1988 weitere Unterlagen zu erstellen und einzureichen.

Vom IfBT wurden detailliertere Angaben gefordert hinsichtlich

  • der Durchführung der Eigenüberwachung durch die Fachbetriebe einschließlich der Aufzeichnungen und Auswertungen
  • den Fremdüberwachungsprüfungen durch Prüfbeauftragte
  • Lehrplan für die Schulung der betrieblich Verantwortlichen

Da die eingereichten Unterlagen nicht in vollem Umfang akzeptiert wurden, wurde die Anerkennung zunächst nur um 2 Jahre verlängert, bis schließlich nach weiteren Arbeiten und Gesprächen mit dem IfBT mit Schreiben vom 21. Dezember 1990 der ÜChem die unbefristete bauaufsichtliche Anerkennung ausgesprochen wurde.

Die Anerkennung war allerdings auf wassergefährdende Flüssigkeiten und auf Tätigkeiten beschränkt, die der Betreiber an eigenen Anlagen durchführt.

Mit dem Ziel, auch chemienahe Dienstleister als Mitglieder in die ÜChem aufnehmen zu können, wurden weitere Gespräche mit dem IfBT geführt, in welchen erreicht werden konnte, dass die Anerkennung auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen inklusive Gase erweitert wurde und die Beschränkung auf Tätigkeiten an eigenen Anlagen entfiel.

Somit war für die ÜChem ein wichtiges Ziel erreicht. In Summe musste dafür ein recht langwieriges Verfahren durchlaufen werden, welches vom Beschluss bis zur endgültigen Anerkennung 4 Jahre dauerte.

Die ÜChem fand sofort großen Zuspruch und zählte in Jahr nach der Gründung bereits 111 Mitglieder und drei Jahre später 138.

Im Frühjahr 1992 wurde eine Informationsveranstaltung über die Leistungen der ÜChem in Halle abgehalten, um sie in den neuen Bundesländern bekannt zu machen. Es konnten 21 neue Mitglieder gewonnen werden. 1997, zehn Jahre nach der Gründung zählt die ÜChem 163 Firmen als Mitglieder. Bedingt durch die Entwicklungen in der chemischen Industrie mit der Bildung von Chemie- und Industrieparks, mit Ausgliederungen und Neugründungen sowie Umgestaltung vieler Unternehmen erhielt die ÜChem weiteren Zuwachs und zählt heute 218 Mitglieder.


Bild 6


Den 218 Mitgliedern sind insgesamt 717 Fachbetriebe zugeordnet, welchen jeweils das Überwachungszeichen verliehen wurde. Neben der Aufnahmeüberwachungsprüfung erfolgt im zweijährigen Rhythmus die Regelüberwachungsprüfung durch die Prüfbeauftragten der ÜChem. Um hierbei eine einheitliche Vorgehensweise zu unterstützen, organisiert die ÜChem einen jährlichen Erfahrungsaustausch für Prüfbeauftragte, bei dem Weiterbildung und Austausch von Erfahrungen im Vordergrund stehen.

Als Ergebnis der Fremdüberwachungsprüfungen ist insgesamt festzuhalten, dass die Mitgliedsbetriebe gut organisiert sind und gravierende Mängel sehr selten festgestellt werden. Eine Sonderüberwachungsprüfung war bisher nur zweimal erforderlich.

Ein Anteil an diesem Ergebnis ist sicherlich den an der Praxis in den chemischen Produktionsbetrieben ausgerichteten Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für die betrieblich verantwortlichen Personen beizumessen.

Für die Schulung zum betrieblich Verantwortlichen wurden die Schulungsunterlagen kontinuierlich weiterentwickelt und dem technischen Fortschritt angepasst und beinhalten heute die nachfolgend aufgeführten Kapitel:

  • Kap.   1    Der rechtliche Hintergrund
  • Kap. 2    Für Fachbetriebe bedeutsame Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Kap.   3    Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Kap.   4    PLT-Einrichtungen an LAU-Anlagen
  • Kap.   5    Anforderungen an technische Schutzvorkehrungen (2. Barriere)
  • Kap.   6    Grundlagen für Arbeiten an Anlagen und Anlagenteilen mit Explosionsgefahr
  • Kap.   7    Informationen zum Arbeitsschutz

Die Schulungsunterlagen werden zur Zeit alle zwei Jahre überarbeitet. Dies bedeutet viel Arbeit für die Referenten, denen an dieser Stelle größter Dank ausgesprochen werden muss. Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen ist hierfür ein erheblicher Aufwand erforderlich, um aktuell zu sein.

Im Januar 1988 wurde mit den Schulungen der betrieblich Verantwortlichen begonnen. In 8 Veranstaltungen im Laufe des Jahres nahmen 847 Personen teil und 1989 316 in 3 Veranstaltungen. Danach war der größte Bedarf gedeckt. In den beiden nächsten Jahren wurde je zwei Veranstaltungen mit 180 bzw. 163 Telnehmern durchgeführt. Ab 1992 fanden dann jährlich 3 und ab 1999 4 Veranstaltungen statt, bedingt durch die jährliche Inhouse-Schulung bei der Firma Merck. Die Anzahl der Teilnehmer schwankte zwischen 170 und 220 pro Jahr. Bis heute haben insgesamt 4550 Teilnehmer an den Schulungsveranstaltungen der ÜChem teilgenommen.

Bild 7


Ein Alleinstellungsmerkmal der ÜChem im Vergleich zu anderen Gütegemeinschaften ist das Weiterbildungsangebot für die betrieblich Verantwortlichen im Rahmen von Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch.

Im Jahre 1990 wurde hierzu die erste Veranstaltung durchgeführt, an welcher 92 Personen teilnahmen. Aufgrund des guten Zuspruches finden inzwischen jährlich 4 - 5 ganztägige Veranstaltungen mit je 40 bis 50 Teilnehmern statt. In der als Diskussionsforum konzipierten Veranstaltung werden aktuelle Themen behandelt und Erfahrungen ausgetauscht. Die Teilnahme am Erfahrungsaustausch wird für die betrieblich Verantwortlichen alle drei Jahre empfohlen. Die Teilnahme ist für die Mitglieder kostenlos. Insgesamt haben bisher fast 3400 Teilnehmer am Erfahrungsaustausch teilgenommen.


Hervorgehoben sei an dieser Stelle die Arbeit der Mitglieder des Überwachungsausschusses sowie der Referenten bei den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen

Nicht zuletzt durch deren Arbeit genießt die ÜChem ein hohes Ansehen sowohl bei Behörden als auch in der Industrie. Die Fachbetriebe der chemischen Industrie erhalten durch die spezifisch ausgerichteten Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen einen echten Mehrwert und zeigen nicht zuletzt dadurch ein hohes Qualitätsniveau; das Überwachungszeichen als Gütesiegel hat einen hohen Stellenwert und spiegelt die Chemie- und Wirtschaftskompetenz der Mitglieder wider.

Die ÜChem wird weitere Herausforderungen zu bewältigen haben. Zum Beispiel wird es demnächst darum gehen, das neue Technische Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung in den Bereichen Brand- und Explosionsschutz in die Schulungsunterlagen aufzunehmen und den Schulungsteilnehmern zu vermitteln. Im Gesamten wird es aber darum gehen, die Qualität der ÜChem-Fachbetriebe auf Dauer auf einem hohen Niveau zu halten, als Basis dafür, die Fachbetriebsüberwachung in der Chemischen Industrie nachhaltig in eigener Regie wahrnehmen zu können.

Dr. Sverrir Schopka; IWL Institut für gewerbliche Wasserwirtschaft und Luftreinhaltung Dienstleistung und Consulting GmbH; Geschäftsführung ÜChem

Dr. Gerhard Schuler; BASF Aktiengesellschaft; Vortragender und Vorstandsvorsitzender ÜChem

 

Fotogalerie
 
ChannelComments
 
ChannelPopupNews