08.11.2021: Neuwahl des Vorstandes in der Mitgliederversammlung

Der Vorstand der Überwachungsgemeinschaft Chemie e.V. wurde in der Mitgliederversammlung am 08.11.2021 einstimmig für 2  Jahre gewählt. Mitglieder des Vorstandes sind die Herren

  • Dr. Markus Wilhelm, BASF SE (Vorsitzender)
  • Rolf Gerhardt, LANXESS Deutschland GmbH (stellv. Vorsitzender)
  • Jürgen Brandt, Kuraray Europe GmbH
  • Dr. Hermann Dinkler, TÜV-Verband e.V.
  • Dr. Andreas Juhnke, CAAB GmbH
  • Konrad Kreiller, Wacker Chemie AG
  • Thomas Mense, Evonik Operations GmbH
  • Dr. Michael Wilk, Merck KGaA

 

19.11.2019: Verlängerung der Anerkennung als Güte- und Überwachungsgemeinschaft gemäß § 57 AwSV

Auf Basis des Antrages vom 04.07.2019 wurde die Überwachungsgemeinschaft Chemie e.V. durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westphalen für weitere 5 Jahre als Güte- und Überwachungsgemeinschaft gemäß  § 57 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen (AwSV) anerkannt. Die Anerkennung gilt bis zum 30.11.2024.

04.11.2019: Mitgliederversammlung bestätigt den Vorstand

Der bisher amtierende Vorstand der Überwachungsgemeinschaft Chemie e.V. wurde in der Mitgliederversammlung am 04.11.2019 einstimmig für 2 weitere Jahre gewählt. Mitglieder des Vorstandes sind die Herren

  • Klaus Schwab, Merck KGaA (1. Vorsitzender)
  • Dr. Markus Wilhelm, BASF SE (2. Vorsitzender)
  • Jürgen Brandt, Kuraray Europe GmbH
  • Dr. Hermann Dinkler, VdTÜV
  • Rolf Gerhardt, LANXESS Deutschland GmbH
  • Dr. Andreas Juhnke, CAAB GmbH
  • Konrad Kreiller, Wacker Chemie AG
  • Christoph Thust, Evonik Technology & Infrastructuer GmbH

 

26.04.2017: AwSV tritt am 01. August 2017 in Kraft

das Gesetzgebungsverfahren zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist abgeschlossen. Die AwSV wurde am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 22 v. 21. April 2017, S. 905-955)veröffentlicht und tritt in ihren wesentlichen Bestimmungen am 01. August 2017 in Kraft.

Für Fachberiebe wesentliche Themen sind nachfolgend zusammengefasst:

Übergangsbestimmungen:

Fachbetriebe

Die durch die ÜChem überwachten Fachbetriebe gelten  auf Basis des bisherigen Überwachungsprocederes bis zum 22. April 2019 als Fachbetrieb im Sinne von § 62 Abs 1 der AwSV. Die ÜChem wird umgehend die Anerkennung als Güte- und Überwachungsgemeinschaft gemäß § 57 AwSV in die Wege leiten, und nach der Anerkennung durch die zuständige Behörde die Zertifizierung und Überwachung der Fachbetriebe auf Basis dieser Anerkennung durchführen.

Betrieblich verantwortliche Personen

Für die vor dem 01. August 2017 für einen Fachbetrieb benannten betrieblich verantwortlichen Personen gelten die bisherigen Anforderungen weiter. Ab dem 01. August 2017 sind für eine Benennung die Anforderungen gemäß § 62 AwSV zu erfüllen. Die ÜChem hat hierzu die Ausbildungsunterlagen überarbeitet und bietet ab sofort, erstmalig am 03./04. Mai 2017 in Köln, den ÜChem Grundlagenkurs gemäß § 61 (2) AwSV an.

Neuerungen

Fortbildungsverpflichtungen

Gemäß § 63 AwSV müssen zukünftig betrieblich verantwortliche Personen mindestens alle 2 Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen teilnehmen, welche von Sachverständigenorganisationen oder Güte- und Überwachungsgemeinschaften anzubieten sind, oder andere gleichwertige Veranstaltungen besuchen.

Für die betrieblich verantwortliche Person werden diese Anforderungen mit dem Besuch einer ÜChem Erfahrungsaustauschveranstaltung erfüllt. Für die Fortbildung des eingesetzten Personales strebt die ÜChem an, die Anforderungen über die Einbindung der betrieblich Verantwortlichen Personen umzusetzen. Einzelheiten hierzu werden in den Erfahrungsautauschveranstaltungen behandelt.

Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben

Fachbetriebe bedürfen zukünftig der Zertifizierung durch eine Sachverständigenorganisation oder einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft. Die Zertifizierung ist auf einen Zeitraum von 2 Jahren zu befristen. Weiterhin sind die Sachverständigenorganisationen und Güte- und Überwachungsgemeinschaften zukünftig dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen aus der AwSV sowie das ordnungsgemäße Arbeiten des Fachbetriebes regelmäßig, aber mindestens alle 2 Jahre, zu kontrollieren. 

Die ÜChem verfolgt das Konzept, diese Verpflichtungen im Rahmen der bisherigen Aufnahme- bzw. 2-jährigen Regelüberwachungsprüfungen umzusetzen.

 

 

 

 

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