Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird jählich durchgeführt. Sie beschließt über

  • den Geschäftsbericht,
  • die Jahresabrechnung für das vorangegangene Geschäftsjahr,
  • die Entlastung von Gesamtvorstand, technischer Leitung, Überwachungsausschuss, Rechnungsprüfer und Geschäftsführung
  • die Wahl von Gesamtvorstand, weiteren Mitgliedern des Überwachungsausschusses und zwei Rechnungsprüfern. Die Wahl von Gesamtvorstand und weiteren Mitgliedern des Überwachungsausschusses kann als Blockwahl durchgeführt werden.   
  • die Bewilligung des Haushaltsplans und Festsetzung der kostendeckenden Beiträge und Gebühren,
  • die Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Vereins.

 

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