Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird jählich durchgeführt. Sie beschließt über
- den Geschäftsbericht,
- die Jahresabrechnung für das vorangegangene Geschäftsjahr,
- die Entlastung von Gesamtvorstand, technischer Leitung, Überwachungsausschuss, Rechnungsprüfer und Geschäftsführung
- die Wahl von Gesamtvorstand, weiteren Mitgliedern des Überwachungsausschusses und zwei Rechnungsprüfern. Die Wahl von Gesamtvorstand und weiteren Mitgliedern des Überwachungsausschusses kann als Blockwahl durchgeführt werden.
- die Bewilligung des Haushaltsplans und Festsetzung der kostendeckenden Beiträge und Gebühren,
- die Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Vereins.